Aufbewahrungsfrist

Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt Jusic Isolierungen GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.

Zahlungsfrist

Die Rechnung wird von Jusic Isolierungen GmbH unverzüglich nach Online-Schaltung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.

Verlängerung der Vorhaltefrist

Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

Kündigungsrecht

Soweit Jusic Isolierungen GmbH bei seiner Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht Jusic Isolierungen GmbH ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall informiert Jusic Isolierungen GmbH den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.

Schadensersatz

Jusic Isolierungen GmbH haftet nur für Schäden, die Jobware, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Falle grober Fahrlässigkeit sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung von Jobware, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet Jusic Isolierungen GmbH ohne Beschränkung auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann Jusic Isolierungen GmbH Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. Jusic Isolierungen GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen
Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Schriftformerfordernisse

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten. Sollte es zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingung und anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 44141 Dortmund-West.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile der hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

Stand: Februar 2019